Bestattungslexikon
Vor der Bestattung wird der Verstorbene aufgebahrt, um Angehörigen und Trauernden die wichtige Möglichkeit zum Abschiednehmen zu geben. Solange die Verstorbenen direkt vom Sterbehaus zum Friedhof gebracht wurden, geschah die Aufbahrung zu Hause. Seit der Einführung des Leichenhauses findet die Aufbahrung auch dort, in der Trauerhalle oder in der Kirche statt.
Die Aussegnungshalle, auch Trauerhalle genannt, ist ein Raum, der den Hinterbliebenen die Möglichkeit gibt, von dem Verstorbenen in Ruhe Abschied zu nehmen.
Begräbnisrecht bezeichnet das Recht, Verstorbene zu bestatten. Ursprünglich lag es exklusiv bei den Kirchen, mit der Kommunalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens ging es auf die Städte, Dörfer und Gemeinden über. Vielen Kirchen verblieb das Begräbnisrecht aber zusätzlich.
Streng genommen bezeichnet Beisetzung den eigentlichen Akt des Verbringens der sterblichen Überreste ins Grab oder ins Kolumbarium. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff jedoch gleichgesetzt mit Begräbnis, Beerdigung oder Bestattung. Beisetzung bezeichnet auch alle mit der Bestattung zusammenhängenden Handlungen wie etwa die Trauerzeremonie oder das Leichenbegängnis.
Bestattungsfachkräfte informieren, beraten und betreuen Hinterbliebene, um die Bestattung eines Verstorbenen in deren Sinne erledigen zu können, und unterstützen bei Behördenwegen, Überführungen und Erledigungen. Sie richten den Sarg bzw. die Urne her, organisieren Trauerfeierlichkeiten und legen die Grabstelle an.
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es dann oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen des Verstorbenen haben. Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Erklärung bzw. Verfügung eines lebenden Menschen, wie nach seinem Tod verfahren werden soll. Eine dem Bestatter erteilte Vollmacht stellt sicher, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert und eingehalten werden. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich alle Einzelheiten einschließlich der Finanzierung regeln. Den Angehörigen ist damit eine Bürde abgenommen.
Die Einbalsamierung oder Balsamierung bezeichnet das Verzögern oder Verhindern der Fäulnis von Verstorbenen unter Zuhilfenahme künstlicher Mittel. Schon die Assyrer, Perser und Ägypter praktizierten die Kunst des Einbalsamierens. Die Körperhöhlen wurden mit aromatischen Substanzen gefüllt und dem Verstorbenen wurde das Wasser entzogen. Zur Abhaltung der Luft wurde der Verstorbene danach mit aromatisierten Binden umwickelt. Heutzutage wird vor allem dort einbalsamiert, wo die offene Aufbahrung von Verstorbenen üblich ist, z. B. in den USA und Russland.
Ein Friedhof (auch Begräbnisplatz, Gottesacker oder Kirchhof) ist ein Ort, an dem Verstorbene bestattet werden, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen Ritus. Das Wort leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen »frithof«, der Bezeichnung für den eingefriedeten Vorhof einer Kirche, ab. Friedhöfe sind dazu bestimmt, den Angehörigen ungestörtes Totengedenken zu ermöglichen.
Auf verschiedenen Nordseeinseln wurden für angeschwemmte, unbekannte Leichen eigene Friedhöfe der Namenlosen angelegt. Meist markieren einfache Kreuze, höchstens versehen mit dem Datum des Leichenfundes, die Grabstätten ab.
Friedhofskultur ist grundsätzlich der Oberbegriff für alle materiellen und immateriellen Erscheinungen auf dem Friedhof. Dazu zählen sowohl Bauwerke wie Grabmäler oder die Friedhofsanlage an sich als auch Sitten und Brauchtum. Die Friedhofsreformbewegung setzte im 19. Jahrhundert mit dem Erlass von Satzungen und Ordnungen ihre Vorstellungen von Friedhofskultur durch. Ein zentraler Leitsatz der Friedhofsreform war die Gleichheit aller im Tode, andere Richtlinien leiten sich aus verschiedenen historischen Vorbildern ab, die idealisiert wurden.
Mit Gebärden wird die Haltung des Verstorbenen bei der Aufbahrung und der Einsargung bezeichnet. Meist werden die Hände über der Brust gefaltet, die Unterarme über der Brust überkreuzt oder die Arme über dem Bauch verschränkt. Diese Gebärden weisen den Verstorbenen als fromm und friedlich entschlafen aus.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft zwischen Sterbe- und Totenglocke unterschieden. Die eine zeigt das Sterben eines Menschen an, die andere den Eintritt des Todes. Die Totenglocke wird aber auch bei der Totenmesse oder in der dreitägigen Frist zwischen Tod und Bestattung geläutet. Örtlich sind die Traditionen des Geläuts sehr verschieden.
Ein Grabmal, auch Grabdenkmal, ist im weiteren Sinne jedes Erinnerungszeichen, das an der Beerdigungs- oder Beisetzungsstätte eines Verstorbenen errichtet wurde.
Mit Grabmaltaxe wurde eine Gebühr bezeichnet, die vom Friedhofsträger für die Aufstellung von Grabzeichen und Grabmälern erhoben wird. Die Grabmaltaxe wird auch heute noch erhoben, allerdings unter der Bezeichnung Grabmalgenehmigungsgebühr.
Grabplatten bedecken Gräber in ihrer vollständigen Länge und Breite und wurden bei Kirchenbestattungen eingesetzt. Aufgrund ihrer hohen Kosten waren sie der Oberschicht vorbehalten. Grabplatten bestehen meist aus Stein oder Metall und sind durch ein Relief verziert, das den Verstorbenen zeigt. Grabplatten finden sich heute auch auf Friedhöfen und in Mausoleen.
Mit Gruft wird meist eine unterirdische Grabanlage bezeichnet. Sie dienen meist als Familiengräber, aber es gibt auch Gruften für anderweitig verbundene Gruppen, z. B. für Zünfte.
Im Gegensatz zum irdischen Diesseits ist das unirdische Jenseits ewig. Bis zur Zeit der Aufklärung war die Existenz des Jenseits unbestritten. Mit dem Tod wechselt der Verstorbene vom Diesseits ins Jenseits, das als Parallelwelt dauerhaft besteht. Himmel und Hölle sind Teile des Jenseits.
Allgemein wird der Leichenschmaus als der Abschluss des Trennungsrituals vom Verstorbenen betrachtet. Nach dem Leichenschmaus geht das normale Leben weiter. Heute ist der Leichenschmaus häufig ein Dank an alle, die bei der Bestattung geholfen haben. Ursprünglich dürfte er aber in erster Linie eine Verpflichtung gegenüber dem Verstorbenen im Sinne eines Seelenbrots gewesen sein.
Der Nachruf ist eine Würdigung des Lebenswerks eines kürzlich Verstorbenen. Meist erscheint ein Nachruf in regionalen Zeitungen.
Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle einer Einwilligungs-, Entscheidungs- bzw. Äußerungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte zukünftige medizinische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Im deutschsprachigen Raum begleiten private Trauerredner traditionell die Hinterbliebenen mit einer weltlichen Trauerfeier, wenn der Verstorbene konfessionell nicht gebunden war oder eine konfessionelle Ausrichtung der Trauerfeier nicht gewünscht wird.
Sargbeigabe ist die aus der Mode gekommene Bezeichnung für die Beigaben, die der Verstorbene für seine letzte Reise erhält. Sie werden heute als Grabbeigaben bezeichnet.
Der Begriff der Sterbebegleitung umfasst die Betreuung und den Beistand von Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden. Man unterscheidet einerseits zwischen den beruflich bedingten Diensten von Pflegekräften, Ärzten und Seelsorgern und andererseits dem privaten, persönlichen Abschiednehmen der Angehörigen und Freunde.
Sterbehilfe bedeutet im heutigen Sprachgebrauch, den Tod eines unheilbar Kranken oder Sterbenden unter fachkundiger Behandlung zu beschleunigen oder herbeizuführen. Aktive Sterbehilfe umfasst lebensverkürzende Maßnahmen, die das Leben beenden. Nach dem in Deutschland geltenden Recht ist aktive Sterbehilfe nicht mehr in jedem Fall strafbar. Passive Sterbehilfe bezeichnet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Schwerkranken oder Unfallopfern.
Ein selbst verfasstes Testament ist gültig, sofern es den formalen Kriterien genügt. Dazu muss es von der ersten bis zur letzten Zeile vom Unterzeichner selbst verfasst sein. Die Unterschrift unter einem mit dem Computer erstellten Text genügt nicht. Ort und Datum müssen angegeben sein. Bei einem öffentlichen Testament hält ein Notar den letzten Willen fest. Die Höhe der Notarkosten bemisst sich an dem zu vererbenden Vermögen. Auf der anderen Seite macht ein öffentliches Testament meist einen teuren Erbschein überflüssig.
Der Tod ist das Ende des Lebens. Er ist der dauerhafte und endgültige Verlust körperlicher Lebensfunktion und der aktiven geistigen Existenz eines Lebewesens.
Einem Totengräber obliegt es, Gräber auszuheben und zu schließen, mit entsprechenden toten- und grabpflegerischen Nebentätigkeiten.
Unter Totenkult versteht man jede Form des ritualisierten Ausdrucks der Verehrung und Hochschätzung von Verstorbenen in der Zeit vor, während und vor allem nach ihrer Beisetzung. Totenkult findet üblicherweise an Grabmälern statt, durch die das Ansehen und die Erinnerung an die Verstorbenen erhalten werden sollen.
Der Transportsarg wurde bis ins 19. Jahrhundert für die Verbringung der Verstorbenen zum Friedhof oder ins Leichenhaus eingesetzt. Er diente als Ersatzsarg für den Individualsarg, den sich die meisten Leute nicht leisten konnten, und wurde immer wieder eingesetzt.
In unserer Gesellschaft beobachten wir den Verlust der Trauerkultur. Waren Tod und Trauer für die Generation unserer Großväter noch selbstverständlicher Teil des Lebens, haben wir diesen wichtigen Themenkreis heute weitestgehend aus unserem Alltag verdrängt. Werden wir mit dem Tod konfrontiert, begegnen wir ihm meist völlig unvorbereitet. Der Tod eines Menschen kann den Lebenswillen lähmen. Das Leben erscheint leer, kalt, sinnlos. Der/die Trauernde erstarrt in Trauer, fühlt sich hilflos und ohnmächtig, nicht selten verraten und alleingelassen. Wer trauert, wirkt oft untröstlich. Und er darf vorerst auch untröstlich sein!
Verwendet wurde dieser Begriff erstmals von Sigmund Freud, dem Begründer der modernen Psychoanalyse. Er fundierte und begründete einen radikalen Wechsel im Trauerverständnis: Über Jahrhunderte galt Trauer als ein Prozess, dem man als Betroffener ausgesetzt war. Die Erfahrung hatte gelehrt, dass die Zeit irgendwann die meisten Wunden heilt. Richtig verstanden ist Trauer jedoch ein aktiver Prozess. Der Trauernde wählt diesen Zustand zwar nicht aus, kann und muss ihn aber gestalten.
Bei der Überführung eines Verstorbenen ins Ausland müssen gesetzliche Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer beachtet und die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und/ oder Seeweg erfüllt werden. Bei Überführungen in das Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich. Informationen hierzu erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften der betreffenden Länder sowie Bestattungsinstitute. Mit der Überführung eines Verstorbenen werden in der Regel Bestattungsunternehmen beauftragt.
Die Sehnsucht nach Unsterblichkeit gibt es so lange, wie es den Menschen gibt. Sie ist in allen Kulturkreisen anzutreffen und so ist die Frage nach der Endgültigkeit des Todes ein zentrales Thema aller Weltreligionen. Das Christentum versteht die Seele als unsterblich, während der Leib vergänglich ist.
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